Quelle: www.marienheim-m.de
Der Gebäudekomplex Marienheim untergliedert sich in den
Pflegeheimbereich, den Bereich Verwaltung und Dienstleistungen mit
Schwesternwohnungen.
Der Pflegeheimbereich ist organisatorisch in
drei Wohnbereiche mit jeweils 23 bis 27 Pflegeplätzen gegliedert.
Insgesamt stehen 65 Einzel- und 6 Doppelzimmer zur Verfügung. Alle
Einzelzimmer haben eine Grundfläche von etwa 19,25 qm plus Nasszelle
(Dusche / WC) mit etwa 3,8 qm. TV – Anschluss mit Satellitenempfang,
Rufanlage und die Möglichkeit zum Anschluss eines eigenen
Telefonapparates befinden sich in jedem Zimmer. (auf Antrag kann eine
Befreiung von den Rundfunkgebühren bei der Gebühreneinzugszentrale GEZ
bewirkt werden).
Unser Konzept sieht vor, die Zimmer nach den
individuellen Bedürfnissen der Bewohnerinnen einzurichten. Dies
bedeutet, dass sowohl Möbel wie auch Vorhänge und Lampen etc.
mitgebracht und aufgehängt werden können (Ausnahme Doppelzimmer). Die
Zimmer werden üblicherweise vor Neubezug renoviert. Spezielle Wünsche
(besondere Tapete etc.) der zukünftigen Bewohnerin können bei
entsprechender Kostenübernahme berücksichtigt werden.
Das
vollstationäre Pflegeangebot wird durch ein umfassendes
Betreuungsangebot ergänzt. Je nach individueller Situation werden
Betreuungsleistungen nach § 43 b Pflegeversicherungsgesetz in Form von
Einzelbetreuung, Gruppenbetreuung oder in Form tagesstrukturierender
Maßnahmen in unserer Tagesbetreuung angeboten.
Ein Umzug in ein
anderes Zimmer, etwa bei Veränderung der Pflegebedürftigkeit ist
unsererseits nicht vorgesehen. Wird von Seiten der Bewohnerin / des
Bewohners der Wunsch nach einem anderen Zimmer geäußert, so wird im
Rahmen einer Neubelegung dieser Wunsch vorrangig behandelt. Den
Bewohnerinnen und Bewohnern stehen alle Gemeinschaftsräume innerhalb der
Wohnbereiche zur Nutzung zur Verfügung; für Besondere Anlässe
(Geburtstagsfeiern / Jubiläen etc.) kann auf Anfrage bei der Heimleitung
der Saal im Eingangsbereich genutzt werden.
Die Pflegeleistungen richten sich in erster Linie nach dem im
Pflegeplan des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen berücksichtigten
Hilfebedarf, sowie aus der sich im Laufe der Zeit oder akut ergebenden
Veränderung des Bedarfes, der kontinuierlich von den verantwortlichen
Pflegekräften ermittelt und in der laufenden Pflegedokumentation
festgehalten wird. Die Pflege erfolgt bei Tag und Nacht als
Unterstützung, Beaufsichtigung, Anleitung, teilweise und vollständige
Übernahme notwendiger Leistungen. Dabei sieht das
Pflegeversicherungsgesetz vor, dass die Leistungen „das Maß des
Notwendigen nicht übersteigen dürfen“. In der Praxis bedeutet dies, dass
Leistungen, die vom Gutachter des Medizinischen Dienstes der
Krankenkassen (MDK) bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit auch
entgegen unserer Ansicht nicht als notwendig betrachtet und somit in
seinem individuellen Pflegeplan nicht berücksichtigt werden, von uns
auch nicht dauerhaft als Regelleistung erbracht werden dürfen und auch
nicht können. Aus diesem Grunde halten wir es für fachlich notwendig,
die Gutachten zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit mit Zustimmung
der Versicherten bzw. deren Vertreter bei den Pflegekassen anzufordern
und inhaltlich bei der Pflegeplanung zu berücksichtigen.
Die Planung
der voraussichtlich notwendigen individuellen Pflegeleistungen erfolgt
durch unser Fachpersonal in Zusammenarbeit mit den Betroffenen bzw.
deren Vertreter. Dabei hat die Berücksichtigung individueller Wünsche
und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen bei nichtmedizinischen Maßnahmen
einen höheren Stellenwert, wie die funktionale und defizitorientierte
Erbringung standardisierter Leistungen. Pflegerische Maßnahmen, die Teil
der medizinischen Behandlung darstellen (Verabreichung von Medikamenten,
Wundverbände etc.), werden ausschließlich auf schriftliche ärztliche
Anordnung erbracht.
Im Tagessatz sind die Kosten für die Unterkunft bereits enthalten. Dies schließt sämtliche anfallenden Kosten sowie die regelmäßige Reinigung von Zimmer und zur Verfügung gestelltem Inventar ein.
Neben der Bereitstellung von Frühstück, Mittagessen und Abendessen
gehört auch der tägliche Nachmittagskaffee mit Gebäck oder Kuchen zu
unseren Standardleistungen. Daneben erhalten Sie bei Bedarf zusätzliche
Zwischenmahlzeiten. Neben der Vollkost wird leichte Kost und
vegetarische Kost angeboten.
Nach ärztlicher Verordnung werden
Diabeteskost, fettarme Kost und kochsalzarme Kost als Regelleistung
angeboten.
Ohne zusätzliche Berechnung stellen wir Ihnen ein
ausreichendes Angebot an Tee, Kaffee (Bohnenkaffee), Mineralwasser und
im Sommer weitere Kaltgetränke zur Verfügung.
Als Zusatzleistung
werden verschiedene Säfte, Bier, Nährbier und Limonade angeboten.
Eine weitere Zusatzleistung besteht in der Bewirtung von Gästen (alle
Mahlzeiten möglich), oder in der Unterstützung bei privaten Festen und
Feiern. Neben entsprechenden Räumlichkeiten können wir Ihnen dabei
Geschirr und Dekoration sowie Speiseversorgung und Service anbieten.
Unser Haus übernimmt die komplette Wäschepflege Ihrer Leibwäsche,
sowie der maschinenwaschbaren Oberbekleidung (mit Ausnahme von
Kleidungsstücken aus folgendem Material: Angora, Mohair, reine
Schurwolle oder reine Seide).
Bettwäsche, Handtücher sowie
Waschlappen werden durch uns in ausreichender Menge zur Verfügung
gestellt.
Alle Wäschestücke, die bei uns gewaschen werden,
durchlaufen ein Kennzeichnungsverfahren.
Auf Wunsch wird Ihnen gern
eine Kleidungsliste als Empfehlung überreicht. In unserer Wäscherei wird
täglich gewaschen und somit bekommen Sie Ihre Kleidung immer zeitnah (in
der Regel innerhalb einer Woche) wieder sauber zurück.
Sofern notwendige Hilfsmittel (Rollstühle / Nachtstühle) insbesondere für die Pflege nicht von Versicherungsträgern zur Verfügung zu stellen sind, werden diese vom Haus gestellt und gewartet. Medikamente werden auf Wunsch von uns besorgt, die Möglichkeit der Wahl einer bestimmten Apotheke besteht in diesem Fall nicht. Rezeptgebühren gehen zu Lasten der Bewohnerin – eine Abrechnung über unsere Verwaltung ist möglich. Körperpflegemittel werden nicht kostenlos zur Verfügung gestellt. Wir bieten im Haus ein kleines Sortiment preiswerter Pflegemittel an, die wir zum Einkaufspreis weitergeben.
Die seelsorgerische Betreuung und Begleitung ist ein Schwerpunkt in unserem Betreuungsangebot. Dieser ehrenamtlich organisierte Dienst wird überwiegend von den im Haus lebenden Ordensschwestern des Provinz- und Missionshauses Heilig Kreuz in Altötting angeboten. Das Angebot umfasst: tägliche Heilige Messe / Andachten in der Hauskapelle (sofern von Seiten der Bewohnerin der Wunsch zur Teilnahme besteht, versuchen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten dieses zu realisieren – ansonsten besteht die Möglichkeit der Übertragung über den Fernsehkanal in jedes Zimmer). Die seelsorgerische Betreuung umfasst auch die Sterbebegleitung.