Quelle: www.marienheim-m.de
Im Unterschied zur dauerhaften vollstationären Pflege wird für
Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege nur ein zeitlich befristeter
Heimvertrag abgeschlossen. Beide Leistungen werden von der zuständigen
Pflegekasse nur vorübergehend gewährt.
Inhaltlich stehen den
Bewohnerinnen und Bewohnern der Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege
die selben Leistungen im selben Umfang wie bei vollstationärer
Dauerpflege zur Verfügung.