Quelle: www.marienheim-m.de
Zur Aufnahme in den Pflegeheimbereich ist die Abklärung der
Kostenfrage ist vor Abschluss eines Heimvertrages für die Betroffenen
wichtig. Hier ist insbesondere abzuklären, welcher Leistungsanspruch
gegenüber der Pflegekasse besteht. Wird im Gutachten des Medizinischen
Dienstes der Krankenkassen (MDK) keine „erhebliche Pflegebedürftigkeit“
festgestellt, so müssen die gesamten Kosten der sogenannten Pflegestufe
0 vom Betroffenen selbst getragen werden.
Bei einer Verlegung vom
Krankenhaus ins Pflegeheim kann, sofern bisher kein Leistungsanspruch
gegenüber der Pflegekasse besteht, die erste Begutachtung durch das
Krankenhaus erfolgen.
Der Heimvertrag und die damit verbundenen
Zahlungsverpflichtungen beginnen mit dem im Heimvertrag genannten Datum.
Sofern der tatsächliche Einzug mit diesem Datum nicht übereinstimmt,
werden für diesen Zeitraum von der Pflegekasse bzw. dem
Sozialhilfeträger keine Kosten übernommen (Ausnahme
Krankenhausaufenthalt).
Zum Abschluss des Heimvertrages wie auch zur rechtmäßigen Bearbeitung weiterer Formalitäten während und nach dem Aufenthalt in unserem Haus ist es wichtig, dass entsprechende Handlungsvollmachten an Dritte (Angehörige / Bekannte) erteilt werden. Soweit alle Angelegenheiten von der Bewohnerin zunächst selbst erledigt werden können, besteht hier auch die Möglichkeit eine Vollmacht für den Fall, dass dies nicht mehr möglich ist, bei uns zu hinterlegen. Unsere Verwaltung ist Ihnen bei der Erstellung entsprechender Dokumente gerne behilflich. Sollten Sie Fragen zu den Themen Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung haben, steht Ihnen auch eine kostenlose Beratung bei den jeweiligen Caritasverbänden zur Verfügung: Caritasverband Memmingen-Unterallgäu e.V. Marktplatz 15 in 87700 Memmingen, Tel.: 08331 / 9957390 Caritasverband Kaufbeuren e.V. Alleeweg 8 in 87600 Kaufbeuren, Tel.: 08341 / 909240
Sollten Sie oder Ihre Angehörigen an einer Aufnahme in unser Haus interessiert sein, so wenden Sie sich bitte telefonisch an die Hausleitung (Tel.: 08269 / 96 999 0). Sie erhalten dann ein Anmeldeformular. Die Anmeldung zur Heimaufnahme ist für Sie zunächst völlig unverbindlich. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten und Sie sind zu keiner Zeit verpflichtet, einen von uns angebotenen Pflegeplatz auch in Anspruch zu nehmen. Kosten für Sie entstehen erst mit dem Abschluss des Heimvertrages. Das Anmeldeformular wird unten auch zum Download angeboten.
Der Umzug in unser Haus stellt für den Betroffenen einen Wohnortwechsel dar. Die erforderliche Anmeldung bei der Marktgemeinde Markt Rettenbach kann über unsere Verwaltung erfolgen. Die Ummeldung bei Banken, Versicherungen, Post, Gebühreneinzugszentrale (GEZ) usw. muss über Sie persönlich oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Bestehende persönliche Haftpflichtversicherungen empfehlen wir nicht aufzulösen.
Download: Anmeldeformular < Hier klicken>