Marienheim Mussenhausen gemeinnützige GmbH

Quelle: www.marienheim-m.de


Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Im Unterschied zur dauerhaften vollstationären Pflege wird für Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege nur ein zeitlich befristeter Heimvertrag abgeschlossen. Beide Leistungen werden von  der zuständigen Pflegekasse nur vorübergehend gewährt.

Inhaltlich stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern der Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege die selben Leistungen im selben Umfang wie bei vollstationärer Dauerpflege zur Verfügung.

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